Krankenversicherungs Unterlagen auf denen ein Taschenrechner und ein Stetoskop liegt

Langzeit Auslandsaufenthalt und Private Krankenversicherung

Das Thema Krankenversicherung (PKV und GKV) ist ein sehr wichtiges Thema wenn man eine längere Reise plant. Was gibt es wohl schlimmeres als im Ausland nicht ordentlich versichert zu sein? Daher widme ich diesen gesamten Artikel dem Thema Private Krankenversicherung bzw. Krankenversicherung im Ausland. Welche Kündigungsfristen gelten hier? Welche Möglichkeiten habe ich hier privat vorzusorgen? Wie muss eine Kündigung meiner PKV aussehen? Auf welche Leistungen muss ich vielleicht verzichten? All das sind Fragen die man sich bei der Kündigung seiner PKV stellen sollte – um am Ende gute Leistung bzw. Versicherungsschutz zu haben.

Was tun mit der privaten Krankenversicherung?

Wenn man eine längere Reise oder Weltreise plant und davor schon privat versichert ist, sollte man sich zumindest kurz vor der Abreise mit dem Thema Kündigung bzw. eine neue Auslandskrankenversicherung beschäftigen.

Private Krankenversicherungen sind meist etwas kostenintensiver als Langzeit Auslandskrankenversicherungen. Ich zahle derzeit etwa 300 Euro für einen PKV Tarif bei der Debeka. Hier habe ich einen jährlichen Selbstbehalt von max. 400 Euro und bin sonst auch sehr gut gegen alle Eventualitäten und Krankheiten abgesichert. Wenn man aber einen längeren Auslandsaufenthalt plant sollte man diesen Vertrag vielleicht nochmal etwas genauer überdenken. Angenommen man geht für 3 Jahre ins Ausland oder auf die Weltreise müsste man so also den Versicherer über 3 Jahre jeden Monat 300 Euro bezahlen. Da die Debeka weltweiten Schutz bietet wäre es theoretisch kein Problem bei dem Vertrag meiner Privaten Krankenversicherung zu bleiben. Also warum sollte ich diesen Vertrag kündigen?

Im Vergleich dazu habe ich mir natürlich noch andere Versicherungen sehr genau angesehen und auch deren Leistungen verglichen. Bei der Debeka wären während des Auslandsaufenthalt insgesamt über 10.800 Euro zu zahlen – da die Versicherungsgesellschaft bei einem Auslandsaufenthalt ja keine Ausnahmen macht. Natürlich hätte ich hier dann weiterhin diesen super Versicherungsschutz meiner PKV.

Aber…

Ich bin im Internet auf einen Tarif von STA Travel aufmerksam geworden. Dieser Tarif bietet einen guten Schutz für den Versicherten insbesondere im Ausland. Diese Versicherung bietet für 39 Euro im Monat (im Ausland ohne USA und Kanada / ohne Selbstbeteiligung) ausreichend Schutz (ähnliche wie die GKV). Die meisten Behandlungen werden ohne Probleme von dem Versicherer getragen.

Daher was es für mich logisch den höheren Beiträgen etwas aus den Weg zu gehen um hier hohe Kosten zu vermeiden. Es gibt also nicht nur Auslandsreise-Krankenversicherung sondern auch Langzeit Auslands Krankenversicherungen die ideal für Digital Nomaden, Work and Travel und Backpacker sind.

Wer sich für die genauen Versicherungsbedingungen von STA Travel interessiert findet diese direkt hier.

Wann kann ich eine private Krankenversicherung kündigen?

Um diese Frage pauschal beantworten zu können, muss man sich einmal den Umfang der Reise etwas genauer ansehen. Meldet man sich in Deutschland ab oder hat hier weiterhin einen dauerhaften Wohnsitz? Wenn ja hat man hier die Möglichkeit auf eine außerordentliche Kündigung wenn

  • 1. der dauerhafte Wohnsitz nicht innerhalb der Europäischen Union bzw. Europäischen Wirtschaftsraum ist
  • 2. wenn der Versicherer eine gesonderte Regelung in den Versicherungsbediengungen hinterlegt hat.

Das bedeutet also wenn ich nur vorhabe in Europa eine „Weltreise“ bzw. Langzeit Reise zu machen habe ich wahrscheinlich mit einer Abmeldung in Deutschland auch keine Chance aus der Privaten Krankenversicherung herauszukommen. Melde ich mich aber in Deutschland ab und gehe nach Südamerika sollte es hier keine Probleme geben. Eine außerordentliche Kündigung muss allerdings begründet werden bzw. nachgewiesen. Hier sollte die Abmelde-Bescheinigung mit einem neuen Wohnsitz im Ausland reichen.

Was aber tun wenn man keinen neuen dauerhaften Wohnsitz hat?

Diese Frage habe ich natürlich auch im Einwohnermeldeamt während der Beratung gestellt und bekam hier folgende Antwort. Da der bürokratische Akt der Abmeldung in Deutschland einen neuen Wohnsitz benötigt gibt man also das erste bekannte Hotel als neuen Wohnsitz an.

Anwartschaft private Krankenversicherung?

Wenn man in einer PKV ist kennt man wahrscheinlich das Thema Anwartschaft. Die Anwartschaft bei der Debeka gibt es in zwei unterschiedlichen Größen. Die kleine Anwartschaft und die große Anwartschaft. Bei der kleinen Anwartschaft sind deine Vorteile das du ohne erneute Gesundheitsfragen wieder in den gleichen Tarif zu den gleichen Konditionen kannst. Die kleine Anwartschaft gehört zu den günstigen Tarifen und kostet nur wenige Euro im Jahr.

Die große Anwartschaft ist leider ein Paket welches sehr teurer ist. Mein Berater meinte das etwa 200 Euro monatlich auf mich zukommen falls ich mich für die große Anwartschaft in meiner privaten Krankenversicherung während meines Auslandsaufenthaltes entscheide. Dafür werden keine erneute Gesundheitsprüfung, Rückstellungen sowie Pflegeversicherung während meiner Reise weiterhin bezahlt. Beide Anwartschaften haben nach Aussage von meinem Versicherer keine Begrenzung und können auch über längere Zeit aktiv sein.

PKV Kündigung

Wenn ich mich nun also in Deutschland abgemeldet habe werde ich meine private Krankenversicherung außerordentlich Kündigen. Mit zu dieser PKV Kündigung werde ich einen Nachweis bzw. die Kopie der Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes legen, um zu belegen das die allgemeine Versicherungspflicht durch die „Auswanderung“ in ein Land (welches nicht im europäischen Wirtschaftsraum liegt) zu belegen. Hier konnte ich keine genaue Fristen finden – aber da es sich hier um eine außerordentliche Kündigung handelt sollte das Thema PKV Kündigung relativ schnell durch sein. Manchmal ist es echt von Vorteil wenn es ein Sonderkündigungsrecht gibt.

Was tun bei bei der Rückkehr? Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen?

Sollte es als nicht möglich sein auf eine Anwartschaft Anspruch zu haben sollte man sich natürlich die nächsten Schritte sehr gut überlegen. Wenn ich nach der Rückkehr wieder in eine Private Krankenversicherung möchte kann es zu enormen Beitragserhöhungen und erneuten Gesundheitsprüfung kommen. Daher kann es sein das die private Krankenversicherung nur eine sehr kostenintensive Möglichkeit ist sich in Deutschland nach der Rückkehr wieder zu versichern. Da es in Deutschland die Versicherungspflicht gibt kann es sein das sich der Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung nur negativ auf den Beitrag auswirkt. Eine Krankenversicherung bekommt man nach der Rückkehr eh wieder – vielleicht wenn man dann auch aus finanziellen Gründen auf die gesetzliche Krankenversicherung ausweichen muss.

1 Kommentar zu „Langzeit Auslandsaufenthalt und Private Krankenversicherung“

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