Buchhaltung und Steuer Formulare

Einkommensteuer & Steuerrecht Auswanderung & Weltreise

Diesen Artikel widme ich allen die sich folgende Fragen stellen:

  • Bin ich in Deutschland Steuerpflichtig wenn ich auf Weltreise gehe?
  • Was muss ich tun um in Deutschland nicht mehr Steuerpflichtig zu sein?
  • Wann muss ich in Deutschland Steuern zahlen?
  • Zahlt man Steuern als Digital Nomade?
  • Was mache ich mit meiner Einkommenssteuererklärung im Jahr der Abreise?
  • Tipps & Tricks um Steuern zu sparen?

Ich habe sehr lange überlegt ob ich ich das Thema Steuerrecht und Auswandern bzw. Langzeitreise beleuchten und behandeln möchte. Allerdings finde ich das Thema äußerst spannend da es zumal viele Vorteile für den Reisenden bzw. für den Auswanderer haben kann.

Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen das ich weder Rechtsanwalt, Steuerberater oder Unternehmensberater für Steuerrecht bin, da ich aber viele Jahre selbstständig war, Geschäftsführer eine Firma, leitende Positionen in verschiedenen Firmen gehabt und auch am Aktienmarkt aktiv bin – denke ich habe ich das notwendige Grundwissen bzw. Basiswissen um dieses Thema ausreichend zu behandeln. Wenn es natürlich um tiefgehende Fragen geht ist es besser mit einem Steuerberater seines Vertrauens Rücksprache zu halten. Allerdings muss ich dazu sagen das viele Steuerberater dieses Thema auch nicht behandeln können – da diese Fälle im Steuerrecht anscheinend noch relativ selten sind.

Kategorien der Steuerpflicht

Zunächst einmal muss man hier unter vier verschiedene Kategorien der Steuerpflicht unterscheiden. Im folgenden Abschnitt habe ich die 4 Kategorien der Steuerpflicht kurz beschrieben und den jeweiligen Gesetzestext verlinkt. So kann man sich hier eine gute Übersicht verschaffen in welche Kategorie man fällt.

Beschränkte Steuerpflicht

Einkommensteuergesetz §49
Deutschland wäre ja nicht Deutschland wenn es nicht für jedes Gesetz noch ein weiteres Gesetzt gibt. In Deutschland reicht auch nicht die Abmeldung aus Deutschland um in Deutschland nicht mehr Steuerpflichtig zu sein. Wenn du in Deutschland Einkünfte aus einer steuerpflichtigen Tätigkeit in Deutschland beziehst – dann sind diese Einkünfte komplett in Deutschland zu versteuern. Einkünfte aus einem Gewerbe, Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis und Mieteinnahmen.

Beispiel: Du bist in Deutschland abgemeldet und dein Lebensmittelpunkt ist auch nicht mehr in Deutschland – aber du bist noch bei deinem ehemaligen Arbeitgeber in Deutschland angestellt, dann sind genau diese Einkünfte in Deutschland zu versteuern. Ausnahmen: steuerfreie Einkünfte wie ein 450 Euro Job werden hier nicht betrachtet.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Außensteuergesetzt §2

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist so ein Thema für sich – es ist leider auch nicht ganz klar definiert da diese erweiterte beschränkte Steuerpflicht immer im individuell geprüft wird. Wenn du hier in einem Steuerparadies wohnst (vom deutschen Finanzamt wird jedes Land mit einem 1/3 der Steuerlast in Deutschland als Steuerparadies gesehen) und deine Einkünfte aber immer noch durch wirtschaftliche Beziehungen zum Großteil in Deutschland erzielst – sind diese Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig.

Beispiel: Du lebst in Monaco und erzielst dein Einkommen weiterhin in Deutschland – dann sind die in Deutschland erzielen Einkünfte auch in Deutschland steuerpflichtig.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Einkommensteuergesetz §1
Du wohnst in Deutschland und hast hier deinen dauerhaften Wohnsitz und deinen Lebensmittelpunkt? Dann bist du in Deutschland mit deinem gesamten Einkommen (Weltweit) steuerpflichtig. Nach unserem Steuergesetz bedeutete das „Unbeschränkt Steuerpflichtig“.

Beispiel: Du bist ein Arbeitnehmer in Deutschland & bekommst von einem deutschen Arbeitgeber deinen Lohn.

Keine Steuerpflicht

Abgabenordnung §9
Um in Deutschland nicht mehr Steuerpflicht zu sein darfst du hier keinen Wohnsitz mehr haben. Das bedeutet du musst dich aus Deuschland abmelden. Wie das geht und welche Vorteile du hier hast kannst du in unserem Artikel nachlesen.

In dem oben genannten Paragraphen 9 der Abgabenordnung wird geregelt wann man einen „Gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland ist. Besonders interessant ist hier der 2 Satz der Abgabenordnung §9.

Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.

Das bedeutet nun also wenn du mindestens 183 Tage in Deutschland abgemeldet bist und hier ohne große Unterbrechungen auch im Ausland warst – bist du in Deutschland nicht mehr Steuerplichtig und fällst so in die beste Kategorie der Steuerpflicht – keine Steuerpflicht.

Der Lebensmittelpunkt in Deutschland

Wichtig: Es wäre ja zu schön um wahr zu sein – das man bereits ab 183 Tage Abmeldung in Deutschland nicht mehr Steuerpflichtig ist. Leider hat uns hier der Deutsche Staat noch weitere Hürden in den Weg gelegt. Das Thema Lebensmittelpunkt wird bei der Steuerpflicht auch noch betrachtet. Bedeutet also wenn das Finanzamt der Ansicht ist, das trotz Abmeldung in Deutschland, der persönliche Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland besteht, das man weiterhin in Deutschland Steuerpflicht ist.

Aber wie kann man diesen Lebensmittelpunkt in Deutschland glaubhaft vermeiden? Nach langer Recherche im Internet und in den Gesetzestexten habe ich euch einige wichtige Punkte zusammengestellt. Wenn ihr diese Punkte beachtet nehmt ihr euren Finanzamt die Angriffsfläche.

  • Wohnung: Hier ist es wichtig den Mietvertrag zu kündigen oder die Wohnung (bei Eigentum) langfristig zu vermieten bzw. zu verkaufen. Wir haben uns sogar dazu entschieden das wir unsere Wohnung ganz verkaufen um hier auch nicht mit den Mieteinnahmen in Deutschland Steuerpflicht zu bleiben. Wichtig ist hier – das man beachten sollte das man keine Schlüsselgewalt über die Wohnung hat – bedeutet also das man keinen Zutritt mehr zur Wohnung hat.
  • Auto, Roller, Motorrad und Co.: Wenn man in Deutschland noch einen kompletten Fuhrpark besitzt wie Roller, Quad, Auto & Co. wird einem das Finanzamt kaum glauben das man hier in Deutschland keinen Lebensmittelpunkt mehr hat. Natürlich kann man sein Auto auch gut einmotten wenn man plant irgendwann wieder zurück nach Deutschland zu kommen – aber einfach verkaufen ist denke ich hier die einfachste Möglichkeit um Glaubhaft zu verdeutlichen das man in Deutschland keinen Lebensmittelpunkt mehr hat und somit hier auch nicht mehre Steuerpflicht ist. Zudem endet bei Verkauf die KFZ-Versicherung, was auch nochmal ein guter und glaubhafter Beleg ist.
  • Verträge, Abos & Co.: Wenn man sich aus Deutschland abmeldet ist es denke ich auch ein Stück weit logisch das man seine Abos und Verträge kündigt. Darunter fallen natürlich Festnetzvertrag, Fitnessstudio, Versicherungen die im Ausland keine Deckung haben (Haftpflicht, KFZ, Hausrat etc. – gilt es natürlich im Einzelfall zu prüfen). Wir haben alle unsere Mitgliedschaften (außer ADAC Plus – da einige Vorteile im Ausland) gekündigt. Netflix, Amazon und Spotify muss man natürlich nicht kündigen da der Dienst weltweit funktioniert. Ist man noch in einem regionalen Verein Mitglied sollte man diese Mitgliedschaft auch kündigen um hier dem Finanzamt keine Angriffsfläche zu bieten.
  • Die Abmeldung in Deutschland: Auch irgendwie logisch oder? Nach dem deutschen Melderecht muss ich mich beim Verlassen des Landes (solang es nicht nur ein vorübergehender Aufenthalt ist) in Deutschland abmelden. Die Abmeldebescheinigung in Deutschland ist der erste Schritt zur keiner Steuerpflicht in Deutschland.
  • Angehörige und Familie: Wenn du verheiratet bist und dein Partner in Deutschland bleibt besteht leider weiterhin die Steuerpflicht in Deutschland. Lässt du dein Kind in Deutschland bei deiner Ex-Partnerin gilt es individuell zu prüfen ob du in Deutschland steuerpflichtig bist oder nicht (hier spielt das Sorgerecht auch eine Rolle ob der Lebensmittelpunkt in Deutschland aberkannt wird oder nicht). Daher nimm im Idealfall deine gesamte Familie mit um der Steuer in Deutschland zu entkommen.

Zusammenfassend kann man zum Thema Lebensmittelpunkt in Deutschland sagen – umso plausibler man klar machen kann das man wirklich nicht mehr seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland gehabt hat desto einfacher wird es dem Finanzamt die Steuerfreiheit klar zu machen.

Steuertipps und Steuertricks für eine Weltreise bzw. Langzeitreise

Wenn man sich mit dem Thema Weltreise und Steuer oder Auswandern und Steuern tief auseinandergesetzt hat gibt es einige Tipps & Tricks um Steuern zu sparen.

Steuertipps und Steuertricks #1 Abreise in der ersten Jahreshälfte

Da die Steuerlast jeder einzelnen Person bzw. Veranlagung immer auf das gesamte Jahr betrachtet wird – macht es durchaus Sinn in der ersten Jahreshälfte die Reise oder die Auswander zu starten.

Annahme: Man verdient 50.000 Euro im Jahr und verreist innerhalb der ersten Jahreshälfte, so hat man dann nur ein Jahreseinkommen von 25.000 Euro – da man aber bereits die Lohnsteuer so abgeführt hat also ob man 50.000 Euro im Jahr verdienen würde – bekommt man eine ordentliche Höhe an bereits gezahlter Lohnsteuer zurück.

Ihr wollt es einmal selbst ausprobieren? Einfach den Lohn-und Einkommensteuerrechner vom Bundesministerium für Finanzen verwenden.

Steuertipps und Steuertricks #2 Rückkehr in der zweiten Jahreshälfte

Natürlich funktioniert das o.g. Thema nicht nur bei der Abreise sondern auch bei der Rückkehr nach der Weltreise. Kehrt man in der zweiten Jahreshälfte zurück kann man so also nochmal ordentlich steuern sparen da man in der Jahres-Betrachtung ja doch nur die Hälfte verdient hat.

Steuertipps und Steuertricks #3 Verteilung der Einkünfte

Natürlich ist die Verteilung der Einkünfte keine solch einfache Sache wie die anderen zwei Tipps und Tricks bisher. Hier muss der Arbeitgeber mitspielen bzw. die Möglichkeit haben Einkommen in verschiedene Jahre zu legen. Abfindungen, Bonus-Zahlungen und ähnliches lassen sich im Regelfall sehr gut mit dem Arbeitgeber planen – da der Arbeitgeber auch den Vorteil hat das er einen zinslosen „Kredit“ bekommt.

So kann sich durch Verhandlung und das geschickte Platzieren von Einkommen ein erheblicher Steuervorteil ergeben.

Steuertipps und Steuertricks #4 Außergewöhnliche Belastungen richtig planen

Außergewöhnliche Belastungen kann man super vor die Reise legen. Vor der Abreise werden sowieso noch Impfungen fällig – diese können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Einkommensteuer vor dem Abreisejahr

Die Steuererklärung ist ja immer so eine Sache – sie macht Spaß wenn man Geld vom Finanzamt zurück bekommt, macht aber auch weniger Spaß wenn man Geld an das Finanzamt zahlen soll. Es empfiehlt sich vor der Abreise alle Steuererklärungen bereits abgegeben zu haben, im Idealfall hat man auch schon den Bescheid vom Finanzamt bekommen. Martina und ich haben versucht unsere Steuererklärungen für das Jahr 2017 sehr zeitig abzugeben – nun haben wir vor der Abreise auch schon den Bescheid bekommen.

Falls hier aber etwas geändert werden sollte – haben wir unsere Steuerunterlagen und Belege sauber in Ordner sortiert, sodass sich ein Vertrauer (in dem Fall unsere Eltern und Familie) in den Unterlagen schnell zurecht finden.

Ich habe zudem noch einen Steuerberater der mich bei der Einkommenssteuer und Lohnsteuer berät und vertritt.

Einkommensteuer für das Abreisejahr

Vorbereitung ist Alles! Desto mehr das man vor der Abreise die Steuererklärung vorbereitet desto einfacher ist es für die Angehörigen die Steuererklärung abzugeben. Natürlich kann man hier auch auf einen Steuerberater zurückgreifen der die Einkommensteuererklärung für einen übernimmt. Das ist jedoch mit Kosten verbunden.

Sollen die Einkommensteuererklärung jedoch von einem Familienmitglied übernommen werden empfehlen wir diese soweit wie möglich vorzubereiten.

Wo bezahlen Digital Nomaden Steuern?

Gesetzte sind immer etwas langsamer – daher gibt es derzeit hier noch keine einheitliche Rechtssprechung (zumindest nach Rücksprachen mit Steuerberater und Recherchen im Internet).

Da es derzeit noch kein übergreifendes Steuergesetz für Digital Nomaden gibt ist die Kommunikation zwischen den einzelnen Ländern auch relativ schlecht bzw. nicht vorhanden. Bedeutet im Umkehrschluss das es wahrscheinlich für die einzelnen Ländern die du als Digital Nomade oder Weltreisender bereisen möchtest nur sehr schwer nachzuvollziehen ist ob du im jeweiligen Land Einkünfte erzielt hast oder nicht.

Im Grunde müsste man in jeden einzelnen Land das bereist wird ein Gewerbe angemeldet werden um hier die Steuer ordentlich abzuführen. Aber da man als Reisender oft keinen festen Wohnsitz hat ist es in vielen Ländern erst gar nicht möglich überhaupt ein Gewerbe anzumelden. Hier merkt man schon das es eine Grauzone ist und das man als Digital Nomade schnell durch das Raster fallen kann.

Wichtig ist natürlich das du deinen dauerhaften Wohnsitz nicht mehr in Deutschland hast – wie oben bereits erwähnt gibt es hier einige Dinge zu beachten um hier nicht in die Gefahr zu kommen in Deutschland steuerpflichtig zu sein.

Wann gilt das Doppelbesteuerungsabkommen? (DBA)

Jetzt werden sich wahrscheinlich viele denken – mit was kommen wir nun schon wieder um die Ecke – aber tatsächlich es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen kurz DBA. Wann das zum Einsatz kommt und in welchen Ländern es gültig wollen wir in diesem Abschnitt des Beitrags behandeln.

Das Doppelbesteuerungsabkommen kommt dann zum Einsatz wenn:

  • ihr weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland habt.
  • ihr in Deutschland zu versteuernde Einkünfte habt.

Deutschland hat mit vielen Ländern dieses Abkommen geschlossen. Wer sich zu diesem Thema noch Seiten des Bundesfinanzministerium durchlesen will findet hier einige wichtige Informationen.

Prinzipien des Doppelbesteuerungsabkommen

Die Doppelbesteuerung (DBA) kann nach folgenden Prinzipien erfolgen:

  • Wohnsitzlandprinzip: Hier gilt – die Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren dauerhaften Wohnsitz und ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Quellenlandprinzip: Hier gilt – die Person ist in dem Land steuerpflichtig aus dem das Einkommen stammt.
  • Welteinkommensprinzip: Hier gilt – die Person wird mit seinem gesamten Welteinkommen besteuert.
  • Territorialitätsprinzip: Hier gilt – die Person wird nur mit dem jeweiligen Einkommen veranlagt das er in dem jeweiligen Territorium des betroffenen Staates verdient bzw.erwirtschaftet hat.

In welchen Ländern gilt das Doppelbesteuerungsabkommen?

Anbei findet ihr die Liste in denen das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gilt. Wer sich auf der offziellen Seite des Bundesfinanzministerium informieren möchte kann direkt folgende Seite Besuchen – Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men – DBA – so­wie wei­te­re staa­ten­be­zo­ge­ne Ver­öf­fent­li­chun­gen

(Quelle: Wikipedia, Stand 09.09.2018)

Wir werden natürlich versuchen die Liste soweit wie möglich aktuell zu halten.

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Fazit Einkommensteuer Weltreise und Auswanderung

Im Grunde kann man sehr viel Steuern sparen wenn man die Abreise gut plant. Wichtig ist das man den wichtigsten Regeln folgt um nicht ungewollt doch weiterhin in Deutschland Steuerpflichtig zu sein. Leider gibt es im Steuergesetz sehr viele Themen die man als „Normalverbraucher“ gar nicht überblicken kann. Wenn ihr euch in dem Artikel nun nicht gefunden hat – ist es ratsam einen Spezialisten aufzusuchen der euch zu diesem Thema beraten kann. Allerdings (wie auch schon in dem Artikel erwähnt) ist es nicht einfach den richtigen Berater für dieses Thema zu finden, das das Steuerrecht für Digital Nomaden und Auswanderer einige Grauzonen hat die keiner so wirklich durchblicken kann.

In unserem Beitrag Steuern und Digital Nomaden findest du noch mehr Informationen

5 Kommentare zu „Einkommensteuer & Steuerrecht Auswanderung & Weltreise“

  1. Also könnte man die Dividenden Steuerfre aus Deutschland erhalten wenn man mehrere Jahre zb auf den Philippinen leben würde?

    1. Hallo Stefan,

      ganz genau kann ich dir hier leider keine Antwort geben, da ja hier je Besteuerungsabkommen etc. unterschiedliche Aussagen zum tragen kommen.

      Ich würde mich hier individuell von einem Steuerberater der sich mit internationalen Steuerrecht auskennt beraten lassen.

      Wichtig ist: er muss sich mit internationalen Steuerrecht auskennen (das tun wirklich die wenigsten)

  2. Hallo Maximilian,
    zum Verständnis: Wenn ich Ende Mai Deutschland verlasse zahle ich keine Steuern. Wie kann ich die gezahlten Steuern denn zurückverlangen? Gibt es da ein Formular via Elster?

    Ich bin nebenbei als Autor tätig und habe monatliche Einnahmen von 400€ wovon knapp die Hälfte aus Deutschland stammt. Ist das dann auch steuerfrei oder muss ich die 200€ weiterhin versteuern?

    Viele Grüße,
    Jan

  3. Hallo Max,

    vielen Dank für deine Mühe und die gute Zusammenfassung.
    Wir planen noch unseren Ausstieg; der Artikel hat mir sehr geholfen.

    Gruß
    Kim

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